Was ändert das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)? Das Projekt Mach Meldung! schult dazu Polizist*innen:

 

Wir möchten Polizist*innen sowie ihre Behörden unterstützen, mit innerdienstlichem Fehlverhalten auf Grundlage des neuen Hinweisgeberschutzes rechtlich sicher umzugehen.

Unser Projektteam besteht aus Jurist*innen, die Erfahrung darin haben, Schulungen – auch und grade für Polizeibeamte*innen– durchzuführen. Da wir aus unserer eigenen Erfahrung um die hohe zeitliche Belastung von Polizeibeamt*innen wissen, arbeiten wir mit einem flexiblen Schulungsansatz, der sich gut in bereits vorhandene Angebote integrieren lässt. Die verschiedenen Bausteine finden Sie unten.

Regelmäßige Schulungen

 

Wir halten alle zwei Monate eine allgemeine Online-Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz für die Polizei:

 

    • Nächster Termin: Dienstag, 13. August 2024 um 18:00 Uhr.

    • Die Schulung dauert ca. 45 bis 60 Minuten.

Falls Sie an der Schulung teilnehmen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an machmeldung@freiheitsrecht.org. Wir lassen Ihnen anschließend zum Termin einen Link für die Teilnahme zukommen.

Bausteine

  • Kurzvortrag (15 min): Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes; vor allem Anwendungsbe- reich und Schutzvorschriften
  • Vortrag (30 min): Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes (Anwendungsbereich, Schutzvor- schriften, Meldewege, beamtenrechtliche Besonderheiten)(+ 15 min) zusätzlich Fragerunde durch die Teilnehmenden
  • Schulung (60 – 120 min; Inhalte je nach Länge): Inhalte des Hinweisgeberschutzgeset- zes (Schutzvorschriften, Meldewege, beamtenrechtliche Besonderheiten), gemeinsame Erarbei- tung des Anwendungsbereichs anhand Beispielsfälle, Diskussion über Vor- und Nachteilen der Hinweisgabe, Fragerunde.
  • Workshop (3 – 4 h): „Verhalten bei innerdienstlichem Fehlverhalten von Kolleg*innen und Vorgesetzten“: Lösungen des Beamtenrechts (Dienstwegprinzip, Remonstrationspflicht), Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes (Meldewege, Schutzvorschriften, beamtenrechtliche Besonderheiten), gemeinsame Erarbeitung des Anwendungsbereichs anhand Beispielsfälle, Diskussion über Vor- und Nachteilen der Hinweisgabe, weitere Anlaufstellen und Möglichkei- ten, Fragerunde.

Gerne passen wir unser Angebot für Sie und Ihre Bedürfnisse an. Hierbei nutzen wir unsere juristische Expertise sowie Erfahrung im Schulungs- und Polizeibereich.

Auswahl bisheriger Veranstaltungen

Austausch und Fragerunde (ca. 60 min) mit den Mitgliedern einer polizeilichen Interessensvertretung.

Unterrichtseinheiten (120 min) zu Strafvereitelung im Amt mit anschließender Schulung der Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes bei Anwärter*innen des gehobenen Dienstes.

Unterrichtseinheiten (120 min – 240min) zu Möglichkeiten der internen Aufarbeitung von innerdienstlichem Fehlverhalten (Dienstwegprinzip, Remonstrationspflicht, weitere interne Anlaufstellen) bei Anwärter*innen des mittleren Dienstes und gehobenen Dienstes

Weitere Informationsangebote

Weitere Informationsangebote, wie Handreichungen für Behörden, Polizist*innen sowie Beschäftigten der internen Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie im Downloadbereich.