Allgemein zu Internen und Externen Meldestellen

Hier können Sie herausfinden, welche Internen und Externen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zuständig sind.

Interne Meldestellen sind direkt für Ihre Organisationseinheit zuständig und werden auch von dieser betrieben, Externe Meldestellen stellen eine weitere Möglichkeit dar, außerhalb dieser Organisationseinheit zu melden. Ihnen steht frei, an welche Sie sich wenden.

Interne Meldestellen

Leider haben wir nur unvollständige Informationen zu den Internen Meldestellen in Bayern.

Ihre oberste Dienstbehörde muss Sie gemäß § 7 Abs. 3 Hinweisgeberschutzgesetz über die eingerichteten Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz informieren. Die Internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind an die jeweiligen Personalabteilungen der Polizeipräsidien, des Landeskriminalamtes und des Polizeiverwaltungsamtes in Bayern angegliedert.

Im Intranet der Polizei Bayern finden Sie eventuell weitere Informationen. Über eine Übermittlung der Erreichbarkeit und der eingerichteten Meldewege der Internen Meldestellen an machmeldung@freiheitsrechte.org würden wir uns freuen. So können wir das Informationsportal vervollständigen.

Auswahl der Internen Meldestellen

Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Postanschrift:
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Pödeldorfer Straße 77/79
96052 Bamberg

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Unterfranken

Postanschrift:
Polizeipräsidium Unterfranken
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Postanschrift:
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Schwaben Nord

Postanschrift:
Polizeipräsidium Schwaben Nord
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Gögginger Straße 43
86159 Augsburg

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Oberpfalz

Postanschrift:
Polizeipräsidium Oberpfalz
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Oberfranken

Postanschrift:
Polizeipräsidium Oberfranken
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Postanschrift:
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Postanschrift:
Polizeipräsidium Oberbayern Nord
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Esplanade 40
85049 Ingolstadt

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Niederbayern

Postanschrift:
Polizeipräsidium Niederbayern
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Wittelsbacherhöhe 9/11
94315 Straubing

Esplanade 40
85049 Ingolstadt

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium München

Postanschrift:
Polizeipräsidium München
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Ettstraße 2
80333 München

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Polizeipräsidium Mittelfranken

Postanschrift:
Polizeipräsidium Mittelfranken
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Postanschrift:
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Hirschberger Ring 38
94315 Straubing

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Bayerisches Landeskriminalamt

Postanschrift:
Bayerisches Landeskriminalamt
-Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz-
Maillingerstraße 15
80636 München

Meldewege:

per E-Mail, schriftlich, telefonisch

Externe Meldestellen

Bayern hat keine eigene Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Daher ist für Sie die Externe Meldestelle des Bundes zuständig:

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

Meldewege:

Online-Kontaktformular, E-Mail, telefonisch, persönliche Meldungen nach Terminvereinbarung, anonyme Meldungen sind möglich

Link:

Zu der externen Medestelle des Bundes bei dem Bundesamt für Justiz