Allgemein zu Internen und Externen Meldestellen
Hier können Sie herausfinden, welche Internen und Externen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zuständig sind.
Interne Meldestellen sind direkt für Ihre Organisationseinheit zuständig und werden auch von dieser betrieben, Externe Meldestellen stellen eine weitere Möglichkeit dar, außerhalb dieser Organisationseinheit zu melden. Ihnen steht frei, an welche Sie sich wenden.
Direkt zu den
Interne Meldestellen
Leider haben wir nur unvollständige Informationen zu den Internen Meldestellen in Bayern.
Ihre oberste Dienstbehörde muss Sie gemäß § 7 Abs. 3 Hinweisgeberschutzgesetz über die eingerichteten Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz informieren. Die Internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind an die jeweiligen Personalabteilungen der Polizeipräsidien, des Landeskriminalamtes und des Polizeiverwaltungsamtes in Bayern angegliedert.
Im Intranet der Polizei Bayern finden Sie eventuell weitere Informationen. Über eine Übermittlung der Erreichbarkeit und der eingerichteten Meldewege der Internen Meldestellen an machmeldung@freiheitsrechte.org würden wir uns freuen. So können wir das Informationsportal vervollständigen.
Auswahl der Internen Meldestellen
Externe Meldestellen
Bayern hat keine eigene Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Daher ist für Sie die Externe Meldestelle des Bundes zuständig:
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Meldewege:
Online-Kontaktformular, E-Mail, telefonisch, persönliche Meldungen nach Terminvereinbarung, anonyme Meldungen sind möglich
Link:
Zu der externen Medestelle des Bundes bei dem Bundesamt für Justiz