Allgemein zu Internen und Externen Meldestellen

Hier können Sie herausfinden, welche Internen und Externen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zuständig sind.

Interne Meldestellen sind direkt für Ihre Organisationseinheit zuständig und werden auch von dieser betrieben, Externe Meldestellen stellen eine weitere Möglichkeit dar, außerhalb dieser Organisationseinheit zu melden. Ihnen steht frei, an welche Sie sich wenden.

Interne Meldestellen

Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen

Postanschrift:
Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen
Referat 15 – Interne Meldestelle
40190 Düsseldorf

E-Mail: meldestelleHinschG@im.nrw.de

Meldewege:

schriftlich, per Kontaktformular, per E-Mail, anonyme Meldungen in schriftlicher Form sind möglich

Externe Meldestellen

Nordrhein-Westfalen hat keine eigene Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Daher ist für Sie die Externe Meldestelle des Bundes zuständig:

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

Meldewege:

Online-Kontaktformular, E-Mail, telefonisch, persönliche Meldungen nach Terminvereinbarung, anonyme Meldungen sind möglich

Link:

Zu der externen Medestelle des Bundes bei dem Bundesamt für Justiz