Allgemein zu Internen und Externen Meldestellen

Hier können Sie herausfinden, welche Internen und Externen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zuständig sind.

Interne Meldestellen sind direkt für Ihre Organisationseinheit zuständig und werden auch von dieser betrieben, Externe Meldestellen stellen eine weitere Möglichkeit dar, außerhalb dieser Organisationseinheit zu melden. Ihnen steht frei, an welche Sie sich wenden.

Interne Meldestellen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Postanschrift:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Interne Meldestelle
Postfach 2 21
30002 Hannover

Tel.: 0511 – 120 17000
E-Mail: meldestelle@mi.niedersachsen.de

Meldewege:

E-Mail, telefonisch, persönliche Meldungen nach Terminvereinbarung

Externe Meldestellen

Niedersachsen hat keine eigene Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Daher ist für Sie die Externe Meldestelle des Bundes zuständig:

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

Meldewege:

Online-Kontaktformular, E-Mail, telefonisch, persönliche Meldungen nach Terminvereinbarung, anonyme Meldungen sind möglich

Link:

Zu der externen Medestelle des Bundes bei dem Bundesamt für Justiz

Weitere Ansprechpersonen /-stellen

Qualitäts- und Beschwerdemanagement

Postanschrift:

Qualitäts- und Beschwerdemanagement im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
Postfach 221
30002 Hannover

Tel.: 0511 120-4899
Fax: 0511 120-994899
E-Mail: Beschwerdestelle@mi.niedersachsen.de

Qualitäts- und Beschwerdemanagement:
Link