Das Projekt „Mach Meldung!“
Mit
unserem Projekt „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ setzen
wir uns für den Schutz von Hinweisgeber*innen bei der Polizei ein. Damit
möchten wir zu einer besseren Fehlerkultur in der Polizei beitragen und
so Hinweisgeber*innen, Rechtsstaat und Demokratie stärken.
Im
Rahmen unseres Projektes begleiten wir mit unserer politischen Arbeit
die Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) und
arbeiten auf die Schließung bestehender Regelungs- und Schutzlücken hin.
Wir unterstützen Polizist*innen durch Informationen über ihre Rechte
als Whistleblower*innen und bieten Schulungen spezifisch zum Thema
Hinweisgabe im Polizeidienst an. Auch werden wir durch eine Umfrage
unter Polizist*innen sowie einer ausführlichen Studie auf Basis von
Interviews mit Polizist*innen neue wissenschaftlichen Erkenntnisse zum
Whistleblowing bei der Polizei ermitteln.

Das Projekt „Mach Meldung!“
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Mit
unserem Projekt „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ setzen
wir uns für den Schutz von Hinweisgeber*innen bei der Polizei ein. Damit
möchten wir zu einer besseren Fehlerkultur in der Polizei beitragen und
so Hinweisgeber*innen, Rechtsstaat und Demokratie stärken.
Im
Rahmen unseres Projektes begleiten wir mit unserer politischen Arbeit
die Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) und
arbeiten auf die Schließung bestehender Regelungs- und Schutzlücken hin.
Wir unterstützen Polizist*innen durch Informationen über ihre Rechte
als Whistleblower*innen und bieten Schulungen spezifisch zum Thema
Hinweisgabe im Polizeidienst an. Auch werden wir durch eine Umfrage
unter Polizist*innen sowie einer ausführlichen Studie auf Basis von
Interviews mit Polizist*innen neue wissenschaftlichen Erkenntnisse zum
Whistleblowing bei der Polizei ermitteln.

Hinweisgabe in der Polizei
Die Polizei hat weitreichende Befugnisse, die in Grundrechte eingreifen. Nur wenn ein Missbrauch dieser Befugnisse Konsequenzen hat, kann Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Institution Polizei entstehen. Berichte über rassistische, sexistische und rechtsextreme Tendenzen in der Polizei werden oft nur durch Zufall oder mutige Stimmen von Aktivist*innen, Betroffenen oder der Polizei selbst bekannt. Oftmals melden Polizist*innen Fehlverhalten jedoch nicht. Das liegt vor allem daran, dass die Polizei eine Gefahrengemeinschaft ist, in der Hinweisgabe als „anschwärzen“ gedeutet werden und zu einem Ausschluss führen kann. Die Angst vor negativen Konsequenzen stellt in einer geschlossenen Polizeikultur ein enormes Hindernis für Hinweisgeber*innen dar. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet in Teilen nun einen besseren Schutz für Polizist*innen.
Hinweisgabe in der Polizei

Die Polizei hat weitreichende Befugnisse, die in Grundrechte eingreifen. Nur wenn ein Missbrauch dieser Befugnisse Konsequenzen hat, kann Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Institution Polizei entstehen. Berichte über rassistische, sexistische und rechtsextreme Tendenzen in der Polizei werden oft nur durch Zufall oder mutige Stimmen von Aktivist*innen, Betroffenen oder der Polizei selbst bekannt. Oftmals melden Polizist*innen Fehlverhalten jedoch nicht. Das liegt vor allem daran, dass die Polizei eine Gefahrengemeinschaft ist, in der Hinweisgabe als „anschwärzen“ gedeutet werden und zu einem Ausschluss führen kann. Die Angst vor negativen Konsequenzen stellt in einer geschlossenen Polizeikultur ein enormes Hindernis für Hinweisgeber*innen dar. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet in Teilen nun einen besseren Schutz für Polizist*innen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit hat Deutschland die „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2019/1937) umgesetzt. Es regelt erstmals die Meldewege und Rechte für hinweisgebende Personen im beruflichen Kontext und schützt damit Menschen, die auf Missstände innerhalb ihres Arbeitsumfeldes, aber außerhalb des „normalen Dienstweges“ aufmerksam machen.
Solche Missstände nach dem HinSchG können unterschiedlichster Natur sein, aber immer umfasst sind Straftaten und verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamt*innen. Für sie schafft das Hinweisgeberschutzgesetz nun sichere Wege und Anlaufstellen, um auf Verstöße aufmerksam zu machen: Zum einen interne Meldestellen bei den Beschäftigungsgeber*innen und zum anderen externe Meldestellen beim Staat. Es steht den Hinweisgeber*innen frei, an welche Meldestelle sie sich wenden. Auch schützt das Gesetz Hinweisgeber*innen vor eventuellen Repressalien durch Beschäftigungsgeber*innen, wie Kündigungen, ausbleibende Beförderungen oder schlechte Beurteilungen in Folge von Hinweisgaben.
Damit hinweisgebende Polizist*innen möglichst weitreichend geschützt sind, muss das Gesetz in den Polizeibehörden ordnungsgemäß umgesetzt und die darin enthaltenden Mechanismen den Polizist*innen nahegebracht werden. Zudem bestehen auch noch Gesetzeslücken für einen umfassenden Schutz für hinweisgebende Polizist*innen. So sind unter anderem Meldungen von Verschlusssachen ausgenommen; auch Diskriminierungen nach dem AGG sind nicht umfasst.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit hat Deutschland die „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2019/1937) umgesetzt. Es regelt erstmals die Meldewege und Rechte für hinweisgebende Personen im beruflichen Kontext und schützt damit Menschen, die auf Missstände innerhalb ihres Arbeitsumfeldes, aber außerhalb des „normalen Dienstweges“ aufmerksam machen.
Solche Missstände nach dem HinSchG können unterschiedlichster Natur sein, aber immer umfasst sind Straftaten und verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamt*innen. Für sie schafft das Hinweisgeberschutzgesetz nun sichere Wege und Anlaufstellen, um auf Verstöße aufmerksam zu machen: Zum einen interne Meldestellen bei den Beschäftigungsgeber*innen und zum anderen externe Meldestellen beim Staat. Es steht den Hinweisgeber*innen frei, an welche Meldestelle sie sich wenden. Auch schützt das Gesetz Hinweisgeber*innen vor eventuellen Repressalien durch Beschäftigungsgeber*innen, wie Kündigungen, ausbleibende Beförderungen oder schlechte Beurteilungen in Folge von Hinweisgaben.
Damit hinweisgebende Polizist*innen möglichst weitreichend geschützt sind, muss das Gesetz in den Polizeibehörden ordnungsgemäß umgesetzt und die darin enthaltenden Mechanismen den Polizist*innen nahegebracht werden. Zudem bestehen auch noch Gesetzeslücken für einen umfassenden Schutz für hinweisgebende Polizist*innen. So sind unter anderem Meldungen von Verschlusssachen ausgenommen; auch Diskriminierungen nach dem AGG sind nicht umfasst.


